Jugendliche auf Veranstaltungen

Wir pflegen ein geselliges Hobby in dem auch junge Teilnehmer gern gesehen sind.

Dieser Fall tritt besonders häufig bei unserer jährlichen Anfängerveranstaltung dem [[Absolute Beginners]] ein.
Um als Jugendlicher an einer solchen Veranstaltungen teilnehmen zu können, braucht es laut dem deutschen Jugendschutzgesetz vor allem das Einverständnis der Eltern.

Sollte ein Teilnehmer bei Beginn einer Veranstaltung jünger als 16 Jahre sein, muss außerdem noch eine Begleitperson dabei sein.
Wenn die Eltern verhindert sind, können sie stellvertretend eine volljährige Person als „Erziehungsbeauftragten“ für die Zeit der Veranstaltung bestimmen.

Ein Formular dafür findet sich hier: formular-aufsichtsuebernahme.pdf

Kurz:

  • 16-18 Jahre: Unterschrift der Eltern auf der Anmeldung
  • jünger als 16 Jahre: Unterschrift der Eltern + Begleitperson (Eltern oder Erziehungsbeauftragter)

Bei Fragen diesbezüglich oder auch allgemeinerer Sachen kann man mich (Jugendbeauftragte des Vereins) gut per E-Mail erreichen: Kristin-B.Mueller[at]web[punkt]de